Reduzierung des Netzentgelts
1. Wie ist das reduzierte Netzentgelt ausgestaltet?
Es gilt eine bundeseinheitliche Regelung je Netzbetreiber, um die Pauschale zu bestimmen. Sie kann je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro im Jahr betragen (Stand 2023). Das jährlich zusätzlich zu zahlende Netzentgelt für ein E-Auto, also für rund 2.500 kWh, kann dadurch um 50 bis 95 Prozent reduziert werden.
Modul 1 kombiniert mit einem zeitvariablen Netzentgelt (Modul 3), dürfte zukünftig regelmäßig im Bereich der E-Mobilität attraktiv sein. Die Reduzierung wird je Marktlokation gewährt, über die der Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung abgerechnet wird.
2. Sieht die Bundesnetzagentur das Instrument zeitvariabler Netzentgelte vor?
Ja, ab April 2025. Die verpflichtenden Elemente werden durch ein Anreizsystem ergänzt. Die Bundesnetzagentur hat erstmals Rahmenbedingungen für ein zeitvariables Netzentgelt festgelegt. Es belohnt Verbrauchsverschiebungen, ohne dabei Kundinnen und Kunden ohne verschiebbare Verbräuche zu benachteiligen.
Verbraucherinnen und Verbraucher können Geld sparen, wenn sie ihren Stromverbrauch in Zeiten verlagern, in denen das Netz weniger ausgelastet ist.
3. Von wem bekomme ich das reduzierte Netzentgelt?
Das reduzierte Netzentgelt wird in der Abrechnung des Stromverbrauchs von Ihrem Lieferanten berücksichtigt. Die Netzentgeltreduzierung der Module muss transparent in Ihrer Rechnung ausgewiesen werden.
4. Ich habe mich für ein Modul des reduzierten Netzentgelts entschieden. Wem und wie teile ich meine Entscheidung mit?
Die Modulauswahl erfolgt entweder:
- Bei der Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung gegenüber dem Netzbetreiber
- Bei Abschluss eines Energieliefervertrages gegenüber dem Lieferanten
Falls keine Modulauswahl getroffen wird, rechnet der Netzbetreiber das Grundmodul (Modul 1) mit dem Netznutzer ab.