Netzanschluss und Mess-/ Steuerungseinrichtung

Neue Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Neue Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

1. Meine Anlage kann nur vollständig ausgeschaltet werden. Bin ich jetzt von der § 14a-Festlegung befreit?

Nein. Wenn Ihre Anlage die Möglichkeit zur vollständigen Ausschaltung besitzt, ist das ausreichend. Es ist nicht erforderlich, dass die Bezugsleistung Ihrer Anlage stufenweise oder stufenlos angesteuert werden kann.

Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob Sie

  • entweder durch eine entsprechend hochwertige technische Ausstattung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung bestmöglich von der Ihnen jeweils eingeräumten netzwirksamen Leistung Gebrauch machen
  • oder zugunsten einer kostengünstigen Regelungstechnik eine nur grob steuernde Anlage („an/aus“) einsetzen.

Dieser Entscheidung liegen Ihre eigenen Wirtschaftlichkeitserwägungen zugrunde, die sich nicht nachteilig auf die Gesamteffektivität des § 14a-Systems auswirken dürfen.

2. Was passiert, wenn der Messstellenbetreiber noch kein intelligentes Messsystem einbaut? Kann ich trotzdem die seit 2024 geltende Netzentgeltreduktion erhalten?

Das reduzierte Netzentgelt kann nur derjenige erhalten, der an der netzorientierten Steuerung teilnimmt...

3. Wird es große Verzögerungen beim Anschluss von privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen geben?

Nein. Gemäß unserer Festlegung vom 27. November 2023 darf der Netzbetreiber den Anschluss von neuen privaten Ladeeinrichtungen...

4. Wie wird die Steuerung meiner Verbrauchseinrichtung technisch umgesetzt?

Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, welche steuerbaren Verbrauchseinrichtungen an der netzorientierten Steuerung teilnehmen müssen...