§9 EEG – Steuerbarkeit von Photovoltaikanlagen einfach erklärt
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Was regelt §9 EEG?
§9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) legt fest, dass Photovoltaikanlagen unter bestimmten Voraussetzungen steuerbar sein müssen.
Das bedeutet, dass Netzbetreiber die Einspeiseleistung einer Anlage bei Bedarf reduzieren können.
Diese Regelung soll helfen, das Stromnetz stabil zu halten.
Warum Photovoltaikanlagen steuerbar sein müssen
Mit dem starken Ausbau von Photovoltaikanlagen entstehen immer häufiger Situationen, in denen sehr viel Solarstrom gleichzeitig produziert wird. Wenn zu viel Strom ins Netz eingespeist wird, kann dies zu Netzproblemen führen.
Durch die Steuerbarkeit der Anlagen können Netzbetreiber die Einspeisung kurzfristig anpassen.
Technische Umsetzung der Steuerbarkeit
Die Steuerung von Photovoltaikanlagen erfolgt meist über digitale Schnittstellen.
Typische Technologien sind:
• Smart Meter
• Steuerboxen
• Energiemanagementsysteme
Diese Systeme ermöglichen es, Energieflüsse im Stromnetz besser zu steuern.
Energiemanagement als zentrale Steuerung
Ein Energiemanagementsystem kann Photovoltaikanlagen intelligent in den Haushalt integrieren.
Das System entscheidet automatisch, wann Solarstrom:
• im Haushalt genutzt wird
• gespeichert wird
• ins Stromnetz eingespeist wird
Dadurch wird der Eigenverbrauch erhöht und die Energie effizient genutzt.